Ämter für Raumordnung und Landesplanung
Aufgaben
Die Ämter für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) sind sowohl staatliche untere Landesplanungsbehörde als auch Geschäftsstelle des kommunal verfassten Regionalen Planungsverbandes.
Als untere Landesplanungsbehörde führen die Ämter für Raumordnung und Landesplanung insbesondere Raumordnungsverfahren durch, geben landesplanerische Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Gemeinden bzw. zu Planungen anderer Vorhabensträger ab und führen das Raumordnungskataster.
Die Regionalen Planungsverbände sind Träger der Regionalplanung. Als deren Geschäftsstellen stellen die ÄfRL die Regionalen Raumentwicklungsprogramme auf, schreiben diese fort und tragen durch eine nachhaltige und projektorientierte Regionalplanung aktiv zur Umsetzung bei.
Beratung, Information, Moderation und Mediation zu landes- und regionalplanerischen Sachständen sind weitere wichtige Bestandteile der Arbeit der ÄfRL.